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Familie und Vorsorge - Beispiel: Krankenversicherung

Über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus kann die private Krankenversicherung einen den Kundenvorstellungen genau angepassten, individuell maßgeschneiderten Versicherungsschutz anbieten, z.B. freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses, Komfort einer höheren Verpflegklasse, das Gefühl als Privatpatient versorgt zu werden usw.

Die Privatversicherung kann jedoch bei verschiedenen Personengruppen (z.B. Freiberufler) auch die Grundabsicherung darstellen.

Der Begriff ’’Krankheit’’

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wird Krankheit als ein dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft nach anormaler körperlicher oder geistiger Zustand definiert.

Wer kann versichert werden ?

Versicherungsnehmer können gesunde, in Österreich wohnende Personen sein, die die geltende Altersgrenze nicht überschritten haben; andere Personen können zu besonderen Bedingungen versichert werden. Mitversichert können Familienangehörige des Versicherten werden, die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt leben.

Wann beginnt der Versicherungsschutz ?

Der Versicherungsschutz beginnt nach:

  • Übermittlung der Versicherungspolizze, jedoch nicht vor dem in der Polizze angeführten Zeitpunkt
  • Bezahlung der ersten Prämie
  • Ablauf der Wartezeiten.

Wann endet der Versicherungsvertrag ?

Die private Krankenversicherung ist ein Vertrag, der auf Lebenszeit abgeschlossen wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind kurzfristige Verträge und Krankengeldversicherungen. Das bedeutet für Sie als Versicherungsnehmer, dass ausschließlich Sie die Versicherung kündigen können. Nur wenn Sie bei Vertragsabschluß wissentlich falsche Angaben gemacht bzw. die Prämien nicht gezahlt oder eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Obliegenheit schuldhaft verletzt haben, kann auch der Versicherer den Vertrag beenden.

Was versteht man unter ’’Wartezeiten’’ ?

Die Wartezeit ist ein bestimmter Zeitraum nach Versicherungsbeginn, während dessen der Versicherer keine Leistungen erbringt.

In der Krankenversicherung gibt es:

  • eine allgemeine Wartezeit, diese beträgt drei Monate
  • eine besondere Wartezeiten z.B. für Schwangerschaften und Entbindungen bis zu neun Monate, oder für bestimmte Behandlungen (Zahnersatz) max. acht Monate. Darüber hinaus können bei Vertragsabschluß besondere Wartezeiten für Vorerkrankungen vereinbart werden.
  • eine verkürzte Wartezeit z.B. bei Abschluss einer Gruppenversicherung

Wann entfällt die allgemeine Wartezeit ?

Bei vielen akuten Infektionskrankheiten, bei Unfällen oder auch beim Einschluss des Ehepartners oder neugeborener Kinder in bestehende Verträge ( unter Wahrung der Fristen).

Wie wird die Prämie berechnet ?

Die Prämie wird im Hinblick auf die persönlichen Verhältnisse (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand) und den entsprechenden Tarif berechnet. Bei Gruppenversicherungen werden Rabatte berechnet.

Varianten der privaten Krankenversicherung

Krankheitskostenversicherung

Sie ersetzt die Kosten von Behandlungen im Spital stationär (Allgemeine Gebührenklasse) und ambulant, oder die Kosten eines Arztbesuches, Medikamente usw. (ausgenommen Zahnarztbehandlungen).

Krankenhauskosten - Zusatzversicherungen

Ersetzt die Mehrkosten eines stationären Aufenthaltes in der Sonderklasse ( je nach Tarifwahl: Sonderklasse / Mehrbettzimmer oder Sonderklasse/Einbettzimmer bzw. Aufenthalt in Sanatorien) Vielzahl von Sonderleistungen möglich wie z.B.: Ersatz von Transportkosten, Tagegeld für Kur- und Rehabilitationsaufenthalt, Kosten für d. Begleitperson eines mitversicherten Kindes, Deckungsumfang - Erweiterung auf das europäische Ausland, erweiterte Gesundenuntersuchung usw. Auch ist ein Abschluss mit Selbstbehaltvariante (Prämienermäßigung) möglich.

Operationskostenversicherung

Ersetzt die Mehrkosten eines stationären Aufenthaltes in der Sonderklasse/Mehrbettzimmer nur im Falle eines operativen Eingriffes. Die Prämie ist niedriger als bei einer umfassenden Krankenhauskostenversicherung, wobei ebenfalls Zusatzleistungen angeboten werden.

Unfallkostenversicherung

Ersetzt die Mehrkosten eines stationären Aufenthaltes in der Sonderklasse/Mehrbettzimmer nur im Falle eines Unfalles.

Ambulanzversicherung - Kosten ambulanter Heilbehandlung

Durch diese Versicherungsart, können die Kosten ärztlicher Behandlungen außerhalb eines Spitals versichert werden. (Freie Arztwahl, Alternative Heilmethoden, Medikamente, Massagen, Therapien usw.)

Zahnbehandlungsversicherungen

Der Abschluss ist nur in Verbindung mit einer anderen Form der privaten Krankenversicherung möglich. Sie ersetzt Kosten die durch Zahnbehandlung bzw. Zahnersatz oder Zahnregulierungsmaßnahmen entstehen. Die Rückvergütung richtet sich nach den jeweilig abgeschlossenen Höchstsätzen.

Spitaltagegeldversicherung

Eine Krankenhaustagegeldversicherung erbringt für jeden Tag, den man im Spital verbringt, eine Leistung, deren Höhe abhängig vom vereinbarten Tarif ist.

Unfall - Tagegeldversicherung

Eine Unfall - Tagegeldversicherung erbringt für jeden Tag, den man aufgrund eines Unfalles im Spital verbringt, eine Leistung, deren Höhe abhängig von der Versicherungsprämie ist.

Krankengeldversicherung

Die Versicherung deckt Schäden, die durch krankheitsbedingte, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit entstehen können, sie deckt auch wenn der Versicherungsnehmer sich nicht in stationärer Pflege befindet.

Auslandsreisekrankenversicherung

Für all jene, die gerne verreisen, aber keine Privatversicherung für das ganze Jahr abschließen wollen, die Möglichkeit einer kurzfristigen Versicherung für Auslandsreisen. Sie beinhaltet - je nach Tarif - den Ersatz der Kosten, die bei einer Erkrankung oder einem Unfall entstehen. Das gilt für ambulante ärztliche Behandlungen, einen Krankenhausaufenthalt sowie für Transport und Rückholkosten.

Gruppenversicherung

Die Gruppenversicherungen bieten im großen und ganzen die gleichen Leistungen wie die Einzelversicherung. Gruppenkrankenversicherungsverträge können in der Regel für Betriebe abgeschlossen werden. je mehr Personen der Versicherung beitreten, desto günstiger werden die Prämien. Auch Angehörige wie Ehegatten und Kinder können - je nach Vertrag miteingeschlossen werden. Vertragspartner für das Versicherungsunternehmen ist die Geschäftsführung oder der Betriebsrat. Eine Gruppenversicherung stellt oft eine attraktive Sozialleistung für die Mitarbeiter dar.

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