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Gewerbe - Betriebshaftpflichtversicherung

Charakteristik - Deckungsumfang

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Schadenersatzversicherung gegen gesetzlich begründete Haftpflichtforderungen aus betrieblicher Tätigkeit.

Im Schadenfall (bei Personen- und Sachschäden) übernimmt der Versicherer die Prüfung der Haftungsfrage und wehrt unbegründete Forderungen ab bzw. bezahlt, falls Haftung gegeben ist.

Der Haftpflichtversicherer:

prüft, ob überhaupt eine Deckung (=Versicherungsschutz) besteht sowie in weiterer Folge, ob eine Haftung gegeben ist. Zahlt, wenn der Versicherte haftet und wehrt ab, wenn der Versicherte nicht haftet.

Die Versicherung erstreckt sich auf sämtliche Aktivitäten des Versicherungsnehmers im Rahmen des:

  • versicherten Risikos (betriebliche Tätigkeiten samt Produkthaftpflichtrisiko im Rahmen der Gewerbeberechtigung)
  • Summenmäßigen Umfanges (Mindestversicherungssumme beachten, pauschal für Personen/ Sachschäden)
  • zeitlichen Geltungsbereiches (Schadenereignisse während der Vertragslaufzeit)
  • örtlichen Geltungsbereiches (Österreichdeckung als Standard).

Was deckt diese Versicherung nicht ?

Die Haftpflichtversicherung deckt nicht das unternehmerische Risiko selbst ab.

Bitte beachten Sie:

Die Versicherer bieten meist gegen gesonderte Vereinbarungen einen zusätzlichen Versicherungsschutz. Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne!

Die wichtigsten diesbezüglichen Deckungserweiterungen sind:

  • Bearbeitungsschäden (z.B. bei Flämmarbeiten am Dach wird die gesamte Dachkonstruktion ein Raub der Flammen)
  • Allmählichkeitsschäden (z.B. langsame Durchfeuchtung von Mauerwerk als Folge einer undichten Schweißnaht an einem Wasserleitungsrohr) Be-/Entladeschäden (z.B. fremdes Kfz wird beim Beladen mit Hubstapler beschädigt)
  • Umweltsachschäden (z.B. geplatzte Tankzuleitung führt zur Verunreinigung des Erdreichs auf einer Nachbarliegenschaft und verursacht ein Fischsterben im nahe gelegenen Bach)
  • Auslandsschäden (z.B. wenn es durch Produkte oder Montagearbeiten des Versicherungsnehmers zu Schadensfolgen im Ausland kommt)
  • Schäden an in Verwahrung genommenen Sachen
  • Reine Vermögensschäden (z.B. Aufwand für Datenrekonstruktion nach Programmabsturz der EDV Anlage infolge Stromausfalles während unsachgemäßer Elektro- Installationsarbeiten)
  • Mietsachschäden (z.B. Schadenersatzfolgen wegen eines vom Versicherungsnehmer verursachten Feuer- oder Leitungswasserschadens an einer von ihm für betriebliche Zwecke angemieteten Lagerhalle)

  

Weitere Risiken

Neben der Betriebshaftpflicht, können weitere Beteiebsrisiken versichert werden, wie beispielsweise:

Betriebsunterbrechung, Maschinenbruch, EDV, Montage, Transport, Bauwesen, sowie die allgemeinen Risiken Einbruch, Feuer, Glas, Sturm, Leitungswasser, Kühlgut

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